Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

„Jede natürliche Person kann Mitglied werden, es gibt keine Einschränkungen. Es gibt auch keine unterschiedlichen Formen der Mitgliedschaft. Für Jeden, der sich von den erklärten Zielen des Fördervereines und der Geschichte von Altenhohenau angesprochen fühlt, ist eine Mitgliedschaft sinnvoll, um so zu einer kontinuierlichen Förderung beizutragen.“       Konrad Irtel, 1. Vorsitzender

Der Jahresbeitrag beläuft sich lt. Beschluss der Mitgliederversammlung auf 15 Euro

Beitrittserklärung Freundeskreis Klosterkirche Altenhohenau e.V.

Die Beendigung der Mitgliedschaft kann ohne Wahrung von Fristen durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erfolgen.

Details hierzu entnehmen Sie bitte der Satzung Freundeskreis Klosterkirche Altenhohenau e.V.

Das Finanzamt Rosenheim hat mit Bescheid vom 21.11.2013 die Erfüllung der satzungsgemäßen Anforderungen für steuerbegünstige Zwecke i.S.d. §§ 51, 59 , 60 und 61 AO festgestellt. Der Freundeskreis Klosterkirche Altenhohenau e. V. fördert kirchliche Zwecke und ist daher berechtigt, neben Spenden auch für Mitgliedsbeiträge  Zuwendungsbestätigungen auszustellen.